Schade! Gerne würde ich diese Kritik persönlich in einem Gespräch klären. Leider wurde die Nachricht anonym verfasst. Trotzdem möchte ich darauf eingehen.
Hier die ursprüngliche Nachricht:
Anonym: „Es ist schade, dass ihr die Gesundheit eurer Kunden nicht schätzt... Wenn die Maske der Verkäuferin in Spalt unterm Kinn hängt und weder Nase noch Mund bedeckt ist dass nicht der Sinn... ich frag mich, ob die restlichen Hygienevorschriften beim Backen eingehalten werden...“
Meine Antwort:
Wir sind uns als lebensmittelverarbeitender Betrieb und natürlich auch in Zeiten von Corona durchaus unserer Verantwortung in Bezug auf Hygiene bewusst. Es gilt aktuell die Maskenpflicht sowohl für den Kunden als auch für die Verkäuferin, das ist richtig. In unseren Verkaufsräumen sind Kundenbereich und Bedienbereich durch eine Plexiglasscheibe getrennt und durch die Tiefe der Theke incl. Taschenablage sind auch die 1,50 Meter Abstand gewährleistet. Aus diesem Grund müssen unsere Verkäuferinnen keine Maske dauerhaft hinter der Theke tragen. Sollte unser Verkaufspersonal zu zweit arbeiten und der notwendige Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden können gilt auch hinter der Theke die Maskenpflicht. Dies gilt auch, wenn unser Fahrer die Ware anliefert oder die Verkäuferin den geschützten Bereich verlassen muss. Deswegen sitzt der Mundschutz immer griffbereit unter dem Kinn. Zudem werden in regelmäßigen Abständen die Türklinken, Geldschalen, Lesegerät und sonstige Flächen gereinigt und desinfiziert.
Als Arbeitgeber bin ich natürlich immer um die Gesundheit meiner Kunden und natürlich auch meiner Mitarbeiter besorgt. Ich muss ständig über Notwendigkeit und Zumutbarkeit einzelner Maßnahmen entscheiden. Wir haben über alle Maßnahmen ein Hygienekonzept erstellt, dieses gilt natürlich auch in der Backstube. Das Einhalten sämtlicher gesetzlich vorgegeben Hygienevorschriften und natürlich auch der Arbeitsschutz unserer Mitarbeiter sind uns sehr wichtig. Wir gehen sogar einen Schritt weiter und setzen unserer Präventionsmaßnahmen über den Mindeststandart. Dazu wurden wir in den vergangen Jahren auch von der BGN prämiert.
Momentan gehen die Meinungen in der Bevölkerung weit auseinander und unsere Damen im Verkauf sind mit beiden Extremen konfrontiert. Unsere Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt abgesprochen und bieten für beide Seiten einen angemessenen Schutz.
Johannes Menzel